Hier finden Sie eine Tabelle aller Ortschaften, die den Erkenntnissen des VfGH entsprechen sowie in amtlichen Vorschlägen enthalten sind.
In der Tabelle sind die bisherigen amtlichen Vorschläge dargestellt und jene Orte aufgelistet, die den Vorgaben des VfGH entsprechen. Orte, über die der VfGH bereits positiv entschieden hat oder Prüfungsverfahren anhängig sind, sind mit einem (VfGH) gekennzeichnet (St. Kanzian/Škocjan, das wieder revidiert wurde, mit (VfGH*)).
In der Spalte „Kriterium VfGH“ ist mit einem x gekennzeichnet, wenn der Ort nach der derzeitigen Judikatur des VfGH zweisprachig zu bezeichnen ist – 10 % Anteil Slowenisch sprechender Bevölkerung entweder bei der aktuellen Volkszählung oder im Durchschnitt der letzten zwei Volkszählungen. Sonst gibt die Jahreszahl in dieser Spalte Auskunft, wann der Ort das letzte Mal diesen Kriterien des VfGH entsprochen hat. Die Statistik Austria veröffentlicht für Orte bis zu 100 Einwohner
keine Prozentsätze, sondern kennzeichnet sie mit c bei einem Anteil der Bevölkerung mit slowenischer Umgangssprache von über 25 %, mit einem b bei über 10 % und einem a bei unter 10 %. In der Tabelle wird bei Orten mit dem Wert b 1991 und a 2001 angenommen, dass sie den Kriterien des VfGH entsprechen. Für Orte bis zu 30 Einwohnern veröffentlicht die Statistik Austria überhaupt keine Angaben. Die Prozentsätze ergeben sich aber teils aus anderen Aufstellungen, wo die Orte
in Verzeichnissen der Orte mit über 10 % oder über 15 % slowenischer Bevölkerung gelistet sind, ältere Angaben
sind bekannt. Orte mit bis zu 5 Einwohnern sind in Klammer gesetzt.
Blau gerahmt sind jene Orte, die eine Ortstafel im Sinne der StVO haben, die übrigen Orte haben lediglich Ortsschilder.
Bei jenen Orten, die nach geltender Rechtslage zweisprachige topographische Aufschriften haben
müssen, sind fehlende Tafeln in roter Schrift gekennzeichnet.
Grüne Schrift bedeutet, dass es keine Ortstafel oder kein Ortsschild gibt, sondern einen zweisprachigen
Wegweiser. Mit blauer Schrift sind jene Orte wiedergegeben, die eine Ortstafel im Sinne der StVO haben müssten,
tatsächlich aber nur ein Ortsschild mit zusätzlicher 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung haben.